Wohnen
Die Überbauung auf dem Wagenareal in Schaffhausen dient dem
generationenübergreifenden
Mietwohnen. 25 Wohnungen mit vielfältigen Wohnungstypen decken
unterschiedlichste Bedürfnisse aller Altersstufen ab und bieten Raum für
Nutzungen, die auch das Quartier bereichern.
Alle Wohnungen sind behindertengerecht erschlossen.
Die vielgestaltigen Bauten bieten Raum für unterschiedlichste Lebens- und
Abeitsformen:
Sowie viele gemeinschaftlich nutzbare Räume und Aussenflächen:
Mobilität
Die Überbauung s’WAGI ist autoarm. Sie hat eine gute Anbindung an
den öffentlichen Verkehr. Die Mietenden verpflichten sich, auf ein
privates Auto zu verzichten. Dafür stehen ihnen 90 gedeckte und 30
offene Abstellplätze für Velos, E-Bikes, Cargovelos, Anhänger sowie
gegen Miete, ein siedlungsinternes E-Carsharing und E-Bikesharing
zur Verfügung. Durch die in das Energiesystem integrierten
Elektro-Energiespeicher können Elektrofahrzeuge entsprechend geladen
werden. 5 Auto-Parkplätze sind für Besucherinnen reserviert. In
unmittelbarer Nähe befindet sich ausserdem der öffentliche
Munot-Parkplatz.
Detaillierte Angaben zum Autoverzicht findest du im Vermietungsreglement sowie in der Autoverzichtserklärung.
Materialisierung und Bauökologie
Bei der Überbauung wird grossen Wert auf eine ökologische, ressourcenschonende und energieeffiziente Bauweise gelegt. Robuste, schön alternde Materialien und das Zusammenspiel mit dem Grün der Natur, schaffen eine sinnliche Atmosphäre. Die Treppenhäuser sowie die im Erdreich liegenden Untergeschosse werden in sichtbar belassenem Recycling-Beton, die darüber liegenden Geschosse in Holzbauweise erstellt. Deckenuntersichten in Holz, Böden aus geschliffenem und versiegeltem Anhydrit und gestrichene Wandoberflächen prägen die Innenraumatmosphäre. Holzmetallfenster mit Dreifachverglasungen und ein textiler Sonnenschutz sorgen für guten Komfort und tiefen Energieverbrauch.
Energie und Nachhaltigkeit
Die Überbauung wird nach den Vorgaben des SIA-Effizienzpfades Energie (SIA 2040) gebaut und erfüllt damit die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. Das gesamte Energiekonzept geht in Richtung eines bilanzierten Null-Energiehauses, wobei auch der Haushaltstrom mit abgedeckt wird. Extensiv begrünte sowie mit flach liegenden Photovoltaikpaneelen belegte Dachflächen, die das Regenwasser auffangen und begehbare Dachterrassen mit bepflanzten Dachstrukturen, tragen zur sommerlichen Kühlung bei. Die Aussenraumflächen werden weitmöglichst begrünt, Gebäude und Hartflächen mit Pflanzen bereichert. Mit wassersparenden Armaturen und einer Regenwassernutzung für die Gartenbewässerung wird wertvolles Trinkwasser eingespart.
Das durchgrünte Areal der ehemaligen Wagenfabrik liegt in Fusswegdistanz zur Altstadt von Schaffhausen in einem familienfreundlichen, ruhigen Quartier. Es ist mit dem öffentlichen Verkehr bestens erschlossen. In der näheren Umgebung befinden sich Schulen und Einkaufsmöglichkeiten.
Bitte lies diese Informationen sorgfältig durch, bevor du dich für eine Wohnung bewirbst!
Das Bewerbungsfenster ist offen.
Bezugstermin Wohnungen
Der Bezugstermin ist der 01. August 2023.
Auswahl Erst-Mieterinnen
Die Auswahl der Erst-Mieterinnen erfolgt periodisch durch die Erstvermietungs-Kommission der LEGENO. Sie trifft ihre Auswahl anhand der Durchmischungskriterien (Alter, Geschlechter, verschiedene Wohnformen, Sozialer Status, Partizipationsinteresse) und den geltenden Reglementen der Genossenschaft LEGENO. Der Vorstand der LEGENO informiert alle Bewerberinnen über Zu- und Absagen.
Die Erstvermietungs-Kommission wird einzelne Bewerberinnen zu einem kurzen Gespräch einladen. Die Einladung zu diesem Gespräch erhältst du per Mail. Falls du nicht eingeladen wirst, sagt das nichts über die Chancen deiner Bewerbung aus.
Zusagen
Bewerberinnen, die eine Wohnungs-Zusage der LEGENO erhalten, werden eingeladen, einen Reservationsvertrag zu unterzeichnen. Spätestens bis zum Zeitpunkt dieser Vertragsunterzeichnung müssen alle volljährigen Vertragspartnerinnen Genossenschafts-Mitglied der LEGENO sein. Eine Beitrittserklärung kann unter www.legeno.ch ausgefüllt werden.
Die Mietinteressentinnen verpflichten sich, innert 10 Tagen nach Abschluss des Reservations-Vertrags eine Aufwandentschädigung von CHF 500 zu bezahlen. Bei Unterzeichnung des Mietvertrags wird dieser Betrag dem Pflichtanteilkapital angerechnet.
Die Unterzeichnung der Mietverträge ist für das 1. Quartal 2023 geplant.
Mindestbelegung
Mindestbelegungsvorschriften beruhen auf den Grundsätzen der Nachhaltigkeit. Halbe Zimmer werden nicht berücksichtigt. Als Person im Sinne der Vorschriften gelten volljährige Personen, die ihren zivilrechtlichen Wohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt am Ort der Wohnung haben. Kinder und Jugendliche (auch bei Patchwork-Familien) müssen eine durchschnittliche Anwesenheit von mindestens 50 Prozent haben, um im Sinne der Vorschiften als Person mitgezählt zu werden.
Als Regel gilt: Anzahl Zimmer minus 1 entspricht der Anzahl Personen, die eine Wohnung belegen können.
Ausnahmen: Mieterinnen die einer selbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, dürfen für diese ein zusätzliches Zimmer in Anspruch nehmen. Erlaubt ist nur stilles Gewerbe. Die Bestätigung für Selbständigerwerbende des SVA Schaffhausen muss vorliegen und jährlich nachgewiesen werden. Firmensitz und Arbeitsort müssen mit der Privatadresse übereinstimmen. Bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit gelten die Belegungsvorschriften für Wohnungen.
Die Mindestbelegung bei den zwei für gemeinschaftliches Wohnen konzipierten Wohnungen (ab 7 Zimmern) beträgt 4 volljährige Personen.
Mieterinnen für gemeinschaftliches Wohnen (auch Wohngemeinschaften ab 3 volljährigen Personen) organisieren sich in einem Verein, der bis zum Bezug der Wohnung gegründet sein muss. Der Verein ist gegenüber der LEGENO Hauptmieter der Wohnung und schliesst mit seinen Mitgliedern Untermietverträge ab.
Detaillierte Angaben und Informationen zu Fragen der Vermietung findest du im Vermietungsreglement.
Pflichtanteilkapital
Pflichtanteilscheine können mit Mitteln aus der Pensionskasse bezahlt werden. Vorgehen und Details sind im "Reglement BVG" beschrieben. Die Hälfte des Pflichtanteilkapitals wird innerhalb dreissig Tagen nach Vorliegen des unterschriebenen Reservationsvertrages fällig. Das restliche Pflichtanteilkapital wird drei Monate vor Bezugsbereitschaft fällig (ca. April 2023).
Absagen
Falls deine Bewerbung zum jetzigen Zeitpunkt nicht berücksichtigt werden kann, wirst du nach dem entsprechenden Entscheid informiert. Du kannst dich auf eine Liste von Interessierten setzen lassen, die ev. später berücksichtigt werden können.
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